Der PayTV-Sender Sky erhöht die Preise. Auch für Bestandskunden die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.
In den letzten Tagen ging eine Mail an alle betroffenen Kunden. So auch an mich. In der Mail schreibt Sky ganz im Marketing-Sprech natürlich nicht von einer Preiserhöhung, sondern von einer Anpassung an die neue Preisstruktur. Egal wie man es nennen mag: Sky erhöht die Preise. Und das nicht nur für Neukunden, sondern auch für Bestandskunden.
Vertrag gilt nicht?
Moment, möchte man da jetzt sagen: Ich habe doch einen Vertrag unterschrieben zum monatlichen Preis von X Euro. Wieso gilt der nicht bis zum Ende der Laufzeit? Tja, das hat Sky recht geschickt gemacht und auch gleich unter dem Punkt “Die wichtigsten Fragen und Anworten” in der Mail mitgeschickt:
// Verfüge ich aufgrund der Anpassung über ein außerordentliches Kündigungsrecht?
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 4) ist geregelt, dass wir ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen, wenn unsere Preise um mehr als fünf Prozent steigen. Die aktuelle Preisanpassung liegt darunter. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher kein außerordentliches Kündigungsrecht gewähren können.
(Quelle: Sky Kundenmail vom 25.05.2016)
Die AGB der Firma Sky kann man hier (PDF) nachlesen.
Sehr geschickt: Sky hat scheinbar keinem Kunden eine Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent auferlegt, man bleibt geschickt unter der in den AGB festgeschriebenen Grenze. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
AGB bei Vertragsabschluß akzeptiert
Jetzt mag man sich über die Preiserhöhung bei Sky aufregen – aber man hat nun mal den Vertrag inklusive der oben verlinkten AGB abgeschlossen. Ich übrigens auch. Besonders dreist finde ich es allerdings, dass der “Berater” mir damals am Telefon versichert hatte, dass ich bei Abschluss des 2-Jahres-Vertrages ja auch den Vorteil habe, dass ich gegen Preiserhöhungen geschützt bin. Dass dies aber nicht gilt, wenn die Preiserhöhung nicht höher als fünf Prozent ist, wurde von dem netten Menschen am anderen Ende der Leitung allerdings nicht erwähnt.
Einen interessanten Blogeintrag zur Sky-Preiserhöhung und speziell Punkt 4 der AGB gibt es auf der Seite von Rechtsanwalt Udo Vetter. Er stellt die Frage, ob die Preiserhöhung überhaupt gerechtfertigt ist.
Denn Sky begründet die Preiserhöhung folgendermaßen:
Die aktuelle Anpassung ist notwendig geworden, da unsere Aufwendungen insbesondere für Programmlizenzen und technische Infrastruktur über ein gewisses Maß hinaus gestiegen sind.
(Quelle: Sky-Kundenmail vom 25.05.2016)
Udo Vetter bemängelt in seinem Blogbeitrag, dass Sky keine genauen Zahlen nennt und die Begründung für die Erhöhung nur sehr vage ist. Gerade weil Sky früher schon mal (noch unter dem Namen “Premiere”) mit einer ähnlichen Erhöhung vor Gericht gescheitert ist. Er regt die Sky-Kunden auf jeden Fall an, bei Sky gezielt mal nach den einzelnen Kostensteigerungen und auch eventuellen Einsparungen nachzufragen. Denn die Einsparungen müssten auf jeden Fall auch gegen gerechnet werden. Wie gesagt: lest euch den Blogeintrag von Udo Vetter mal durch, er beleuchtet die ganze Sache aus juristischer Sicht.
Ich werde Sky auf jeden Fall mal anschreiben und nachfragen. Auf die Antwort bin ich auf jeden Fall gespannt. Falls ich denn eine bekomme.
Hat Sky sich bei der Preisgestaltung etwa so dermaßen verkalkuliert, dass man jetzt nicht genug Einnahmen hat? Da sollte man den BWlern dort auf jeden Fall mal auf die Finger hauen. ;)
Laut AGB im Recht, aber kundenunfreundlich
Ob die Erhöhung nun rechtlich ok ist oder nicht – kundenfreundlich verhält sich der PayTV-Sender Sky meiner Meinung nach definitv nicht. Klar, das mit den fünf Prozent Preiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht steht so in den AGB – mein Fehler, wenn ich das akzeptiere und unterschreibe.
Andererseits hätte Sky die Preiserhöhung auch nur auf Neuverträge anwenden können und die Tarife der Bestandskunden so lassen können, wie sie bisher (und bei Vertragsabschluss) gewesen sind. Bestandskunden sind ja eh schon benachteiligt, was die Preise angeht: Neukunden werden mit Spar-Angeboten gelockt, während treue Bestandskunden nur in den Genuss von Angeboten kommen, wenn sie zuvor kündigen und dann über ein Rückholangebot ebenfalls günstige Konditionen erhalten.
Aber auf diese Art und Weise hat die Preiserhöhung einen blöden Beigeschmack: man erhöht die Preise bei bestehenden Verträgen, aber nur genau soviel, dass der Kunde nicht von einem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen kann.
Meine Kündigung geht auf jeden Fall die Tage an Sky raus, mittlerweile gibt es ja genug Alternativen wie Netflix, Amazon Video und Co. Sky mag früher DER Sender für aktuelle Filme, Serien usw. gewesen sein, aber die Konkurrenz schläft nicht und hat Sky teilweise schon überholt. Mit dieser seltsamen Preiserhöhung hat sich der Sender Sky auf jeden Fall keinen Gefallen getan.
Ach ja: die zwei Euro, die Sky mich ab August pro Monat mehr kostet, tun mir im Prinzip nicht weh. Und wahrscheinlich hätte ich meinen Vertrag nach Ende der Vertragslaufzeit auch zum erhöhten Preis verlängert – aber nicht auf diese kundenunfreundliche Art.
[ezcc]